Anwartschaft

Anwartschaft — in der Sozialversicherung Aussicht auf die Realisierung eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung, der i. allg. durch Zahlung eines Sozialversicherungsbeitrages begründet wird. In einen Anspruch verwandelt sich die Anwartschaft erst dann, wenn die im Einzelnen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und der Versiche­rungsfall eingetreten ist. Das gilt z. B. in  für den Anspruch auf eine Altersrente oder eine Invalidenrente.: Anwartschaftsdeckungsverfahren - Deckungs­verfahren in der Sozialversicherung.