Anweisung

Anweisung — 1. Entscheidung zur Übertragung von Aufgaben oder zur Regelung eines Arbeitsablaufs, die vom zuständigen Organ oder Leiter getroffen wird und für den oder die Empfänger rechtlich verbindlich ist, jedoch keinen Nor­mativakt darstellt. Arbeitsanweisung, Orga­nisationsanweisung — 2. Urkunde, durch die der Aussteller den Angewiesenen ermächtigt, an einen in der Anweisung bezeichneten Empfänger Geld, Wert­papiere oder andere vertretbare Sachen gegen Aushändigung der Anweisung für Rechnung des Ausstellers zu leisten. Der Empfänger der Anweisung erlangt eine einklagbare Forderung gegen den Angewiesenen erst mit dessen auf der Anweisung erklärten Annahme.