Anwendernutzen

Anwendernutzen — 1. Nutzeffekt von wis­senschaftlich-technischen Aufgaben und Investi­tionen, ökonomischer — 2. Transp durch Orts­veränderung selbst bzw. durch Verbesserung des Transports — seine Technologie, die Qualität der Transportleistung — entstehender Nutzen (Vorteil) im Bereich des Transportkunden. Der Anwendernutzen, der über den beim Erzeuger eintretenden un­mittelbaren Nutzen durch den Güter- oder Per­sonenverkehr beim Verkehrskunden in anderen Wirtschaftsbereichen, im Bereich der individuellen Konsumtion oder bei der Erhaltung bzw. dem Schutz der Umwelt (z. B. der Verminderung der Schadstoffemmission infolge Elektrifizierung) zur Geltung kommt, kann in Form von Geschwindig­keitserhöhung, Produktionsbeeinflussung, Redu­zierung der Umlaufmittelbindung u. a. ergebnis­wirksam werden. Er wird bestimmt durch die Qualitätsmerkmale der Transportleistung, wie Si­cherheit, Geschwindigkeit, Frequenz, Komfort und Wirkungen auf die Umwelt. Der Anwendernutzen ist nur zum Teil ökonomisch erfassbar und dabei wiederum nur teilweise (in Form von Wert- bzw. Naturalkenn­ziffern) quantifizierbar, teils aber ökonomisch (noch) nicht zu erfassen. Im Transportwesen können dabei erhöhte Aufwendungen notwendig werden, denen nicht entsprechende Einnahmen gegenüberstehen, so dass sich die rechnerisch aus­gewiesene Effektivität des Transportwesens ver­mindern kann. — Der Anwendernutzen muss bei Wirtschaftlich­keitsberechnungen berücksichtigt werden, z. B. hinsichtlich der Traktionsumstellung oder der Einführung des Containerverkehrs, bei denen nicht nur im Transportwesen ein Nutzen ein­tritt, sondern auch für die Anwender in Form von Reisezeitverkürzungen, Verminderung der Umlaufmittelbindungen für auf Transport befind­liche Güter, des Verpackungsaufwandes bzw. Einsparungen von Arbeitskräften für den Um­schlag. Der Anwendernutzen wird, wie auch in anderen Wirt­schaftszweigen mit Dienstleistungscharakter, bei der, Beurteilung der Effektivität von Maßnahmen der sozialistischen Intensivierung berücksichtigt. — Der Anwendernutzen ist sowohl als direkter als auch in den weiteren Folgestufen als indirekter (mittelbarer) Nutzen im Zusammenhang mit dem auftretenden Aufwand nachzuweisen. Dabei kann es auch ne­gative Aussagen in Form des Anwenderschadens geben, der bei der Einwirkung von Transportsy­stemen auf die Umwelt in Erscheinung treten kann und quantifiziert werden muss (z. B. Lärm, Vibra­tion u. ä.). — 3. ökonomischer Nutz­effekt, der im Ergebnis des Imports von Waren und Leistungen sowie von anderen außenwirt­schaftlichen Aktivitäten beim inländischen An­wender entsteht. Der Anwendernutzen ist ein Bestandteil der ökonomischen Nutzeffekte der Außenwirtschafts­tätigkeit und führt zu einem höheren Wirkungsgrad der gesellschaftlichen Arbeit im Anwenderbereich. Durch den Import hochproduktiver Maschinen, Ausrüstungen, Lizenzen oder bestimmter Werkstoffe können in vielen Fällen beim jeweili­gen Anwender höhere Effekte hinsichtlich Steige­rung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten erzielt werden, als das beim Einsatz von Erzeugnissen aus der eigenen Produktion möglich wäre. Bes. Bedeutung hat der Anwendernutzen bei der Berechnung ökonomischer Nutzeffekte von Maß­nahmen der sozialistischen internationalen Spe­zialisierung und Kooperation der Produktion. Dabei kann ein A. auf zwei Hauptwegen auftreten: a) Die bisherige Eigenproduktion eines Erzeugnis­ses wird eingestellt, und der inländische Anwender erhält die Möglichkeit, ein importiertes Erzeugnis mit einem höheren wissenschaftlich-technischen Niveau, mit besseren Gebrauchswertparametern und einem günstigeren Aufwand-Ergebnis-Ver­hältnis einzusetzen. b) Die Produktion spezialisier­ter Erzeugnisse in größeren Dimensionen im eige­nen Land fördert den Einsatz neuester Technik und Verfahren beim Hersteller, was auch beim inländischen Anwender höhere Effekte in For­schung, Entwicklung oder Produktion auslösen kann.