Anwendernutzen

Anwendernutzen - 1. Nutzeffekt von wissenschaftlich-technischen Aufgaben und Investitionen, ökonomischer - 2. Transp durch Ortsveränderung selbst bzw. durch Verbesserung des Transports - seine Technologie, die Qualität der Transportleistung - entstehender Nutzen (Vorteil) im Bereich des Transportkunden. Der Anwendernutzen, der über den beim Erzeuger eintretenden unmittelbaren Nutzen durch den Güter- oder Personenverkehr beim Verkehrskunden in anderen Wirtschaftsbereichen, im Bereich der individuellen Konsumtion oder bei der Erhaltung bzw. dem Schutz der Umwelt (z. B. der Verminderung der Schadstoffemmission infolge Elektrifizierung) zur Geltung kommt, kann in Form von Geschwindigkeitserhöhung, Produktionsbeeinflussung, Reduzierung der Umlaufmittelbindung u. a. ergebniswirksam werden. Er wird bestimmt durch die Qualitätsmerkmale der Transportleistung, wie Sicherheit, Geschwindigkeit, Frequenz, Komfort und Wirkungen auf die Umwelt. Der Anwendernutzen ist nur zum Teil ökonomisch erfassbar und dabei wiederum nur teilweise (in Form von Wert- bzw. Naturalkennziffern) quantifizierbar, teils aber ökonomisch (noch) nicht zu erfassen. Im Transportwesen können dabei erhöhte Aufwendungen notwendig werden, denen nicht entsprechende Einnahmen gegenüberstehen, so dass sich die rechnerisch ausgewiesene Effektivität des Transportwesens vermindern kann. - Der Anwendernutzen muss bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt werden, z. B. hinsichtlich der Traktionsumstellung oder der Einführung des Containerverkehrs, bei denen nicht nur im Transportwesen ein Nutzen eintritt, sondern auch für die Anwender in Form von Reisezeitverkürzungen, Verminderung der Umlaufmittelbindungen für auf Transport befindliche Güter, des Verpackungsaufwandes bzw. Einsparungen von Arbeitskräften für den Umschlag. Der Anwendernutzen wird, wie auch in anderen Wirtschaftszweigen mit Dienstleistungscharakter, bei der, Beurteilung der Effektivität von Maßnahmen der sozialistischen Intensivierung berücksichtigt. - Der Anwendernutzen ist sowohl als direkter als auch in den weiteren Folgestufen als indirekter (mittelbarer) Nutzen im Zusammenhang mit dem auftretenden Aufwand nachzuweisen. Dabei kann es auch negative Aussagen in Form des Anwenderschadens geben, der bei der Einwirkung von Transportsystemen auf die Umwelt in Erscheinung treten kann und quantifiziert werden muss (z. B. Lärm, Vibration u. ä.). - 3. ökonomischer Nutzeffekt, der im Ergebnis des Imports von Waren und Leistungen sowie von anderen außenwirtschaftlichen Aktivitäten beim inländischen Anwender entsteht. Der Anwendernutzen ist ein Bestandteil der ökonomischen Nutzeffekte der Außenwirtschaftstätigkeit und führt zu einem höheren Wirkungsgrad der gesellschaftlichen Arbeit im Anwenderbereich. Durch den Import hochproduktiver Maschinen, Ausrüstungen, Lizenzen oder bestimmter Werkstoffe können in vielen Fällen beim jeweiligen Anwender höhere Effekte hinsichtlich Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbstkosten erzielt werden, als das beim Einsatz von Erzeugnissen aus der eigenen Produktion möglich wäre. Bes. Bedeutung hat der Anwendernutzen bei der Berechnung ökonomischer Nutzeffekte von Maßnahmen der sozialistischen internationalen Spezialisierung und Kooperation der Produktion. Dabei kann ein A. auf zwei Hauptwegen auftreten: a) Die bisherige Eigenproduktion eines Erzeugnisses wird eingestellt, und der inländische Anwender erhält die Möglichkeit, ein importiertes Erzeugnis mit einem höheren wissenschaftlich-technischen Niveau, mit besseren Gebrauchswertparametern und einem günstigeren Aufwand-Ergebnis-Verhältnis einzusetzen. b) Die Produktion spezialisierter Erzeugnisse in größeren Dimensionen im eigenen Land fördert den Einsatz neuester Technik und Verfahren beim Hersteller, was auch beim inländischen Anwender höhere Effekte in Forschung, Entwicklung oder Produktion auslösen kann.