Anzeigepflicht

Anzeigepflicht — Verpflichtung, Justiz- und Sicher­heitsorgane auf Straftaten hinzuweisen. Eine wirksame Aufdeckung und. Bekämpfung der Kri­minalität setzt die aktive Mitarbeit der Bevölke­rung und aller Staats- und Wirtschaftsorgane vor­aus. Hierbei spielen die Anzeige von Straftaten und andere sachdienliche Hinweise zu ihrer Auf­deckung und Aufklärung eine große Rolle. Die Leiter von Betrieben, Dienststellen oder anderen Institutionen sind auf Grund ihrer Stellung im Interesse des Staates und der Volkswirtschaft dazu verpflichtet. Bei bes. gefährlichen Straftaten sind alle Bürger gesetzlich zur Anzeige verpflichtet; eine Unterlassung ist strafbar. Das gilt für die Anzeige von in Vorbereitung oder in Gang befindlichen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Verbrechen gegen das Leben bzw. un­erlaubtem Waffenbesitz, sowie be­stimmten Straftaten gegen die allg. Sicherheit oder gegen die staatliche Ordnung. Die Anzeigen kön­nen formlos, auch vertraulich, bei allen Dienst­stellen, der Staats­anwaltschaft, oder der Zollverwaltung erstattet werden.