Arbeiterkontrolle

Arbeiterkontrolle — eine Form der von den Ge­werkschaften organisierten gesellschaftlichen Kontrolle in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Handel und im Dienstleistungs­bereich sowie in den Wohngebieten, um wesent­liche ökonomische Aufgaben und die immer bes­sere Versorgung der Bevölkerung mit Konsum­gütern, Dienstleistungen und Wohnraum zu ge­währleisten. Die Arbeiterkontrolle wird in engem Zusammen­wirken mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) wirksam. Sie wird durch gewählte Arbeiter­kontrolleure ausgeübt und ist eine Form der Teil­nahme der Arbeiter an der Leitung der Gesell­schaft und der Volkswirtschaft und fester Be­standteil gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit. Vorwiegend kommen ständige Kontrollgruppen zum Einsatz. Sie richten sich in den Produktions- betrieben im Rahmen der Betriebskommission der ABI und koordiniert mit den Kontrollposten der FDJ auf die Sicherung der Konsumgüter- und Exportgüterproduktion, die Einhaltung der Preis­politik, die Grundfondsökonomie, den ökono­mischen Material- und Energieverbrauch, die Durchsetzung von Sparsamkeit, Ordnung, Sau­berkeit und Disziplin. Zur Unterstützung der Genossenschaftsbauern werden Kontrollen in der sozialistischen Land-, Nahrungsgüter- und Forst­wirtschaft durchgeführt. Die Arbeiterkontrolle umfasst des wei­teren Kontrollen über die Verwirklichung des Planteils Arbeits- und Lebensbedingungen, der Arbeiterversorgung, der Dienstleistungen und Reparaturen im Betrieb und Wohngebiet, des Berufsverkehrs, der gesetzlich festgelegten Ver­braucherpreise im Betrieb und Handel sowie Kontrollen auf dem Gebiet des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus. Die staatlichen Organe und die Betriebsleiter sind verpflichtet, die Arbeiterkontrolle zu unter­stützen und Mängel unverzüglich zu beseitigen.