Arbeiterstamm

ArbeiterstammTeil der Arbeiter eines Betriebes, der länger als fünf Jahre im Betrieb tätig ist. Der Arbeiterstamm besitzt in der Regel als Folge seiner Arbeits-, Berufs- und Betriebsverbundenheit eine hohe Ar­beits- und Berufserfahrung sowie ein ausgeprägtes Arbeitsgeschick. Er beteiligt sich bes. aktiv am politischen Leben im Betrieb, am sozialistischen Wettbewerb, an der Neuerertätigkeit, am Kampf um, beste Qualität und wissenschaftliche Arbeits­organisation. Aus dem Arbeiterstamm rekrutieren sich oft Bestarbeiter, Lehrfacharbeiter, Brigadiere, Mei­ster und verdiente Neuerer und Erfinder.