Arbeiterversorgung

Arbeiterversorgung — spezielle Form der Versor­gung der Werktätigen in Betrieben und Einrich­tungen, auf Baustellen, aber auch im Wohngebiet mit Konsumgütern und Dienstleistungen, wobei der betrieblichen Gemeinschafsverpflegung, einschl. der Zwischenverpflegung, bes. Bedeutung zukommt. Zur Arbeiterversorgung gehört ferner die ambulante Ernteversorgung in der sozialistischen Landwirt­schaft. Die Arbeiterversorgung ist notwendiger Bestandteil guter Arbeits- und Lebensbedingungen für die Werk­tätigen. Bes. wichtig ist ein ausreichendes Angebot an Speisen und Getränken sowie an Dienstleistun­gen für die Werktätigen, die im Schichtsystem arbeiten. Abhängig vom Anteil der weiblichen Arbeitskräfte können sich bes. Anforderungen an die Versorgungseinrichtungen ergeben (z. B. or­ganisierter Wochenendeinkauf, spezielle Sorti­mente bei Konsumgütern und spezifische Dienst­leistungen). In den Ballungszentren der Arbeiter- klasse gilt die Schwerpunktversorgung als Teil der Arbeiterversorgung. Die Konzentration der Warenfonds im Angebot der sozialistischen Einzelhandelsbetriebe dieser Territorien wirkt als Anerkennung für die Leistun­gen der Werktätigen in der Produktion und als Beitrag zur Durchsetzung des Prinzips der Ver­teilung nach der Leistung. Verantwortlich für die Organisation der Arbeiterversorgung sind die Leiter der zu ver­sorgenden Betriebe gemeinsam mit den sozialisti­schen Einzelhandelsbetrieben. Es gibt auch spe­zielle Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend bzw. nur für die Arbeiterversorgung zuständig sind.