Arbeitsaufgabe

Arbeitsaufgabe — Teil der betrieblichen Gesamt­arbeit, der dem einzelnen Werktätigen als Ergebnis der sozialistischen Arbeitsteilung zur Ausführung übertragen und mit ihm arbeitsvertraglich verein­bart ist. Die Arbeitsaufgabe haben unterschiedlichen Inhalt und Umfang. Ihr Umfang (Profil) richtet sich nach dem Grad der Arbeitsteilung und den jeweiligen Ferti­gungsarten. Demzufolge wird zw. breit profilierten (vom Profil eines Facharbeiterberufes bzw. mit Elementen anderer Tätigkeits- oder Qualifikations­arten) und schmal profilierten Arbeitsaufgabe (vom Profil eines oder weniger sich stets wiederholender Arbeits­gänge oder Arbeitsaufträge) unterschieden. Die Arbeitsaufgabe können komplexer Natur (hochmechanisiert und automatisiert sowie Apparateprozesse), aber auch vielfältig und wechselhaft zusammengesetzt sein und technologisch oder organisatorisch abgrenz­bare Teilaufgaben unterschiedlicher Art und Kompliziertheit umfassen (produktionsbedingte wechselhafte Tätigkeit, vorwiegend in Einzel- und Kleinserienfertigung nach dem Werkstattprinzip). Die Festlegung und Abgrenzung der Arbeitsaufgabe ist ein Erfordernis rationellster Formen der Arbeitstei­lung und der sozialistischen Betriebs- und Arbeits­organisation. Ihre bewusste inhaltliche Bereicherung ist ein zentrales Anliegen der sozialistischen Arbeitswissenschaften als ökonomisches und persönlichkeitsförderndes Element. Die Arbeitsaufgabe ist die Bezugsbasis zur Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen. Die Arbeitsaufgabe müssen unter dem Aspekt der vollen Ausnutzung der Technik, des Arbeitsvermögens, der allseitigen Entwicklung der Persönlichkeit; der Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen und der Siche­rung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zweck­mäßig gestaltet werden.