Arbeitsbereich

Arbeitsbereich — 1. gemeinsamer Wirkungs- und Tätigkeitsbereich von Menschen im Arbeitsprozess, die durch gemeinsame Aufgaben oder Objekte ihrer Arbeit sachlich bzw. räumlich miteinander verbunden sind. Arbeitsbereich kann als Meisterbereich, Ver­kaufsabt., Arbeitsgruppe, Forschungsstelle o. ä. auftreten. — 2. der im Prozess der sozialistischen Arbeitsteilung dem Werktätigen als Aufgaben­bereich und Arbeitsgebiet übertragene, arbeits­vertraglich vereinbarte Teil der betrieblichen Ge­samtarbeit. In diesem Sinne wird der Begriff Arbeitsbereich in der Praxis vielfach in Verbindung mit der Ein­gruppierung in Lohn- und Gehaltsgruppen ver­wendet. Im Arbeitsgesetzbuch  und bei der Arbeitsklassifizierung wird der Begriff Arbeitsbereich durch Arbeitsaufgabe ersetzt.