Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft — allg. psycho-physiologi­sche Bereitschaft des arbeitsfähigen Menschen zur Arbeit, zur Anwendung seiner Kenntnisse, Fähig­keiten und Fertigkeiten im Arbeitsprozess. — 2. zeitlich begrenzte, arbeitsorganisatorisch geregelte operative Bereitschaft (Dienstbereitschaft, Be­reitschaftsdienst) zur Arbeit außerhalb der norma­len Arbeitszeit. In  vom Grundsatz her im Arbeitsgesetzbuch, geregelt. Arbeitsbereitschaft darf nur angeordnet werden, wenn es die Ver­sorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Si­cherung des ungestörten Produktionsablaufs oder unvorhergesehene Ereignisse erfordern und ihre Anordnung im Rahmenkollektivvertrag vor­gesehen ist. Die Arbeitsbereitschaft wird im Arbeitszeit- bzw. Einsatzplan festgelegt.