Arbeitsbereitschaft

Arbeitsbereitschaft - allg. psycho-physiologische Bereitschaft des arbeitsfähigen Menschen zur Arbeit, zur Anwendung seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Arbeitsprozess. - 2. zeitlich begrenzte, arbeitsorganisatorisch geregelte operative Bereitschaft (Dienstbereitschaft, Bereitschaftsdienst) zur Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit. In vom Grundsatz her im Arbeitsgesetzbuch, geregelt. Arbeitsbereitschaft darf nur angeordnet werden, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder unvorhergesehene Ereignisse erfordern und ihre Anordnung im Rahmenkollektivvertrag vorgesehen ist. Die Arbeitsbereitschaft wird im Arbeitszeit- bzw. Einsatzplan festgelegt.