Arbeitsbewertung

Arbeitsbewertung — im allg. Sprachgebrauch so­wohl qualitative Bestimmung und Einschätzung des Grades der Arbeitsschwierigkeit (Qualifika­tions- und Beanspruchungsgrad der Arbeit) als auch quantitativer Ausweis inhaltlicher Arbeits­ergebnisse (auf der Grundlage von Kennzahlen des Arbeitsaufwandes, der Arbeitsnormen und Nor­mative). Diese gebräuchlichen, jedoch nicht ex­akten Bez. wurden den sozialistischen Erforder­nissen gemäß in  durch die Begriffe Arbeitsklassifizierung und Arbeitsnormung er­setzt. In der bürgerlichen Arbeitswissenschaft und kapitalistischen Praxis unterscheidet man analyti­sche und summarische Verfahren der Arbeitsbewertung. Sie stützt sich auf Punktbewertungsverfahren bzw. Kata­loge. Bes. bekannt und verbreitet sind analytische Arbeitsbewertung, analytische Arbeitsplatzbewertung, Rangrei­henverfahren, Stufenwertzahlverfahren u. a. Die Anfänge der Arbeitsbewertung findet man in den USA, speziell 1925 bei Merill R. Lott, in Deutschland 1932 beim Michel-Inst., das den ersten Punktbewertungsplan vorlegte. Die Eingruppierung wird teilweise direkt für die einzelne Arbeit durch Anwendung der gen. Hilfsmittel vorgenommen; teilweise werden hier­mit auch Lohn- bzw. Gehaltsgruppenkataloge aufgestellt und die Arbeiten durch Vergleich ein­gruppiert. Die kapitalistischen analytischen Be­wertungssysteme lassen sich sehr gut den jeweili­gen Interessen der Unternehmer an möglichst niedrigen Lohngruppen und Lohnsätzen anpassen. Ausbeutung