Arbeitsdisziplin

Arbeitsdisziplin — notwendige Ordnung in arbeits­teiligen Produktionsprozessen, die von jedem an der Produktion Beteiligten einzuhalten ist. Die Arbeitsdisziplin ist objektive Notwendigkeit und Bedingung für die Durchführung auf Arbeitsteilung beruhenden Arbeitsprozesse, unabhängig von den Formen der Organisation der gesellschaftlichen Arbeit. Die Arbeitsdisziplin erfordert Einordnung bzw. Unterordnung des Willens und Handelns der am Arbeitsprozess Teil­nehmenden, auftragsgemäße und exakte Erfüllung der jeweiligen Teilfunktionen im Arbeitsprozess und die strikte Ausführung aller diesbezüglichen Weisungen des Leiters. Der Inhalt der Arbeitsdisziplin wird von den herrschenden Produktionsverhältnissen be­stimmt. In allen auf Ausbeutung beruhenden Ge­sellschaftsformationen ist die Arbeitsdisziplin das Ergebnis ökonomischen und außerökonomischen Zwanges. Typisch für die Arbeitsdisziplin im Sozialismus ist freiwilliges und zielbewusstes Handeln sowie Unterordnen zur Durchsetzung der gemeinschaftlichen Interessen der Werktätigen im Arbeitsprozess. Die Arbeitsdisziplin ist Bestandteil des sozialistischen Arbeitsbewusst­seins, der sozialistischen Arbeitsmoral. In die Arbeitsdisziplin sind die kameradschaftliche Zusammenarbeit, die gegenseitige Hilfe und Achtung sowie die ge­wissenhafte Erfüllung der Arbeitsaufgaben ein­geschlossen. Die Normen der Arbeitsdisziplin finden im so­zialistischen Arbeitsrecht und in der Arbeitsord­nung der Betriebe ihren Niederschlag. Die Erzie­hung zur Arbeitsdisziplin erfolgt vor allem durch Überzeugungs­arbeit und Anerkennung, aber auch durch Dis­ziplinarmaßnahmen.