Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen — 1. Einkommen der Werk­tätigen aus eigener Arbeit, im Unterschied zum Einkommen, das auf der Ausbeutung fremder Arbeit beruht, wie z. B. das der Kapitalisten und Grundeigentümer (Profit, Zins, Grundrente). Das Arbeitseinkommen setzt sich aus dem Bruttolohn u. a. Beträgen zusammen, die mit der Arbeitsleistung unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds, sondern aus anderen betriebli­chen oder ausserbetrieblichen Mitteln finanziert werden (z. B. Prämien aus dem Prämienfonds, Zuschläge für bes. Arbeitsbedingungen, Ehegat­ten- und Kinderzuschläge, Weihnachtszuwendun­gen). — 2. steuerrechtlicher Begriff in  für den Gesamtbetrag der innerhalb eines Ka­lenderjahres erzielten Lohn- und steuerbegünstig­ten freiberuflichen Einkünfte.