Arbeitserleichterung

Arbeitserleichterung - Minderung der physischen und/oder psychischen Beanspruchung der Werktätigen im Arbeitsprozess als Bestandteil der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Ziel der Arbeitserleichterung sind die Beseitigung bzw. Einschränkung von Einflüssen, die gesundheits­schädigende Wirkungen haben, sowie die Gestal­tung von Arbeitsbedingungen, die eine hohe Effektivität der Arbeit ermöglichen, Arbeitsfreude und Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Gesund­heit und Persönlichkeitsentwicklung fördern und Ursachen von Unfällen und Krankheiten beseitigen bzw. einschränken. Die Arbeitserleichterung wird vorwiegend mit der komplexen sozialistischen Rationalisierung verwirklicht. Sie ist fester Bestandteil der wis­senschaftlichen Arbeitsorganisation. Die Leiter der Betriebe und Kombinate sind gesetzlich ver­pflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ent­sprechen und die Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschut­zes erfüllen. Schwerpunkte der schrittweisen Durchführung von Arbeitserleichterung sind: Beseitigung gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen, Verringe­rung der Anzahl der Arbeitsplätze mit körperlich schwerer sowie einseitig belastender Arbeit. Die Arbeitserleichterung wirkt produktivitätssteigernd und leistungs­fördernd und mindert die staatlichen und betrieb­lichen Aufwendungen für Krankengeld, Er­schwerniszuschläge, Renten sowie Qualitäts- und Produktionsverluste.