Arbeitserschwernisse

Arbeitserschwernisse — auf den Werktätigen ein­wirkende Belastungen, die über dem gesellschaft­lichen Durchschnitt liegen. Sie werden durch hohe körperlich-energetische Beanspruchung, ungün­stige Körperhaltung, Einwirkung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren (sog. Um­weltfaktoren oder Umwelteinflüsse), durch das Tragen von Körperschutzmitteln sowie durch spezifische außergewöhnliche Anforderungen her­vorgerufen. Die Arbeitserschwernisse werden in folgende Erschwer­nisarten unterteilt: Körperlich-energetische Be­lastung, Belastung durch ungünstige Körperhal­tung, durch mechanische Schwingungen, durch chemische Substanzen, Staub, Schmutz, Nässe, ekelerregende Substanzen, üble Gerüche und durch Körperschutzmittel sowie außergewöhn­liche Anforderungen, z. B. bei Höhenarbeit, Taucherarbeit, Infektionsgefährdung. Die Er­schwernisarten werden nach der Belastungshöhe in Erschwernisstufen graduiert. Arbeitserschwernisse werden bei der Arbeitsklassifizierung getrennt von den An­forderungen an Qualifikation und Verantwortung erfasst. Für Arbeitserschwernisse werden Erschwerniszuschläge ge­zahlt, die in Betriebslisten der Arbeitserschwernisse auf der Grundlage des Erschwerniskatalo­ges festgelegt sind. Außerdem können Arbeitszeitverkürzungen als arbeitsbedingter Zusatzurlaub oder Erholungs­pausen gewährt werden. Mit der planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun­gen werden die Belastungsfaktoren systematisch vermindert und verändern sich die Arbeitserschwernisse in Struktur und Höhe.