Arbeitshygieneinspektion

ArbeitshygieneinspektionOrgan des Gesund­heitswesens für die Anleitung, Beratung, Unter­stützung und Kontrolle bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, Grundsätze und Normative auf dem Gebiet der Arbeitshygiene und arbeits­medizinischen Betreuung in allen gesellschaft­lichen Bereichen; Nachfolgerin — entsprechend den höheren gesellschaftlichen Anforderungen — der ehem. Arbeitssanitätsinspektionen und der Inspektionen Gesundheitsschutz in den Betrieben. Die wichtigsten Aufgaben der Arbeitshygieneinspektion: a) Einschätzung der arbeitshygienischen Situation und des Ge­sundheitszustandes der Werktätigen in den Be­trieben. b) Beratung und Unterstützung der Be­triebe bei der Leitung, Planung und Eigenkontrolle im Rahmen der WAO und Einhaltung der Rechts­vorschriften; Überleitung der Forschungsergeb­nisse in die Praxis. c) Anleitung, Beratung und Kontrolle des Betriebsgesundheitswesens bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Überleitung der For­schungsergebnisse in die Praxis. d) Erfassung, Untersuchung und epidemiologische Auswertung der Berufskrankheiten und Arbeitsschäden sowie des gesamten Morbiditätsgeschehens. e) Mitwir­kung bei der Aus- und Weiterbildung. — Analog zur Struktur der Staatlichen Hygieneinspektion unterstehen die Arbeitshygieneinspektion im Ministerium für Gesund­heitswesen direkt dem Minister, territorial den Räten der Bezirke und Kreise nach dem Prinzip der Einzelleitung. Sie werden von Fachärzten für Arbeitshygiene geleitet. Die Arbeitshygieneinspektion erfüllen ihre Auf­gaben in enger Zusammenarbeit mit anderen staat­lichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen und gesellschaftlichen Organisationen, wie der Staat­lichen Hygieneinspektion, den Sicherheitsinspek­tionen der verschiedenen Volkswirtschaftsberei­che, den Arbeitsschutzinspektionen und nicht zuletzt dem Betriebsgesundheits­wesen als direktem Partner. Die Arbeitshygieneinspektion verfügen über spezielle Einrichtungen, Labors und Ausrüstungen sowie Spezialkader für physikalische und che­misch-toxikologische Aufgaben. Für die operati­ven Aufgaben der Arbeitshygieneinspektion in den Betrieben werden hauptsächlich Arbeitshygieneinspektoren und - ingenieure eingesetzt. Die Arbeitshygieneinspektion haben das Recht, Auflagen zu erteilen und Ordnungsstrafverfahren durchzuführen.