Arbeitsklassifizierung

Arbeitsklassifizierung — Bestimmung und Eintei­lung der Arbeit nach den Anforderungen der Ar­beitsaufgabe an das Arbeitsvermögen im Rah­men und als Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation. Gestützt auf Anforde­rungsstudien ermittelt die Arbeitsklassifizierung die aus der Arbeit resultierenden Anforderungen an die Qualifika­tion und Verantwortung, die körperliche und geistige Beanspruchung und ordnet hiernach die Arbeiten im Rahmen einer optimalen Zahl von Qualifikationsgruppen der zutreffenden Lohn­- bzw. Gehaltsgruppe (nach den Qualifikations­anforderungen) und der jeweiligen Beanspru­chungsgruppe (für erhöhte bzw. zusätzliche Be­anspruchungen) zu. Sie zieht Schlussfolgerungen für die Gestaltung der Arbeitsaufgaben, für Ar­beitserleichterungen und trifft normative Fest­legungen für eine optimale Anforderungsstruktur (Anforderungsnormung). Die Arbeitsklassifizierung fördert eine ex­akte Planung der Arbeit nach Art und Höhe der Qualifikation. In Verbindung mit dem Vergleich von erforderlicher und vorhandener Qualifikation (Qualifikationsgruppen) ermöglicht die Arbeitsklassifizierung, notwendige Qualifizierungsmaßnahmen und die Ausarbeitung von Berufsbildern zu begründen. Über Eingruppierung und Grundlagen für die Tarifgestaltung (Tariftabellen) gewährleistet die Arbeitsklassifizierung, dass qualifizierte und schwere Arbeit von der Gesellschaft materiell höher anerkannt wird als unqualifizierte bzw. leichte Arbeit. Damit werden eine planmäßige, bedarfsgerechte Ausbildung und rationeller Einsatz der Arbeitskräfte gefördert. Die Arbeitsklassifizierung vergleicht im Arbeitsprozess die Anforderungen aus unterschiedlich qualifizierter und schwerer Arbeit (im Wertbildungsprozess unterschiedlich komplizierte Arbeit) mit den Anforderungen aus unqualifizierter bzw. leichter (einfacher) Arbeit. Dieser Vergleich erfolgt analytisch, getrennt für jede Anforderungsart und ist ein fester Bestandteil des Arbeitsstudiums. Die unqualifizierte bzw. leichte Arbeit ist das Bezugsmaß der Arbeitsklassifizierung Der Ar­beitsprozess und die aus ihm erwachsenden An­forderungen an das Arbeitsvermögen sind Grund­lage und Gegenstand der Arbeitsklassifizierung. Der Arbeitsprozess stellt sich - bezogen auf den Werktätigen — als eine bestimmte Arbeitsaufgabe dar. Die Arbeits­aufgabe als Ganzes ermöglicht es, alle wesent­lichen Arbeitsanforderungen vollständig zu er­fassen. Die Arbeitsaufgabe ist somit die Bezugs­basis für die Ermittlung aller wesentlichen Arbeits­anforderungen. Die Verfahren der Arbeitsklassifizierung unterscheiden sich wesent­lich nach der Art der Ableitung und Gliederung der verschiedenen Anforderungsarten und ihrer Un­terteilung in Anforderungsstufen. Unter den Be­dingungen der sozialistischen Produktionsverhält­nisse und der wissenschaftlich-technischen Revo­lution müssen Analyse, Systematisierung, Abstu­fung und Wichtung der Arbeitsanforderungen so erfolgen, dass alle wesentlichen Anforderungen exakt erfasst und die wichtigsten, mit der technisch- ökonomischen Entwicklung an Bedeutung zu­nehmenden, hervorgehoben werden. Damit muss die Arbeitsklassifizierung vordringlich auf den Erwerb der erforder­lichen Qualifikation, die Erleichterung der Arbeit, die Arbeit unter fortgeschrittenen Produktions- und Arbeitsbedingungen und die volle Nutzung der Technik und des Arbeitsvermögens orientieren. Die Arbeitsklassifizierung ist eine ständige Aufgabe; ihre Methodik und Hilfsmittel sind laufend der ständig fort­schreitenden Entwicklung der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse anzupassen. Die Methoden der Arbeitsklassifizierung lassen sich in zwei Gruppen einteilen: summarische und analytische; beide können auch in Kombinationen angewendet wer­den. Bei der summarischen Methode wird die Höhe der Arbeitsanforderungen als Komplex, ohne analytisch gezielte Wuchtung der einzelnen Anforderungsarten, eingeschätzt. Diese Methode ist zwar einfach und führt relativ schnell zu Ein­gruppierungsunterlagen, begünstigt jedoch sub­jektive Entscheidungen bzw. Fehleinstufungen. Ihre Angaben sind zu grob und undifferenziert für eine exakte Planung und Leitung. Bei der analy­tischen Methode werden die sich aus der Arbeitsaufgabe ergebenden Anforderungen nach ihrer Zusammensetzung untersucht und einzeln be­urteilt. Durch eine begründete und einheitliche Kombination der Wertung aller Anforderungen wird ein differenzierteres und genaueres Bild über den Qualifikation- und Beanspruchungsgrad der Arbeit erreicht. Die analytische Methode ist bei richtiger Anwendung exakt; ihre Ergebnisse sind vielfältig verwertbar, jedoch ist sie schwieriger zu handhaben und erfordert größeren Aufwand. — Das bisher in angewandte System der Arbeitsklassifizierung stellt eine Kombination von summarischer und analytischer Methode dar. Auf analytischem Wege wurden durch Expertenkommissionen der einzel­nen Zweige für die jeweils typischen Arbeiten Tätigkeitsbeispiele — auch Qualifikationsmerk­male gen. — ermittelt und in den Wirtschafts­zweiglohngruppenkatalogen (WLK) zusammen­gestellt. Dabei gruppieren die Betriebe die ver­schiedenen Tätigkeiten mehr oder weniger sum­marisch durch Vergleich mit Tätigkeitsmerkmalen der WLK ein. Analog ist das Verfahren bei Angestellten, wo es Kataloge bzw. für verschiedene Kategorien Rahmenmerkmale, getrennt nach Wirtschaftszweigen, gibt. Die Katalogmethode wird gegenwärtig auch in den anderen sozialisti­schen Staaten überwiegend angewandt. Sie orien­tiert vor allem auf einheitliche Klassifizierungs­ergebnisse im Zweig, ist jedoch wenig elastisch. Ihre ständige Anpassung an die sich rasch ver­ändernden Bedingungen und die Berücksichtigung neuer Tätigkeiten erfordern einen umfangreichen und gut funktionierenden Änderungsdienst. Gegenwärtig liegen als neue Klassifizierungsunter­lagen je eine Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produk­tionsarbeiten (Teil A) und für die Vorbereitung, Leitung, Realisierung und Abrechnung der Pro­duktion (Teil B) im Bereich Industrie und Bau­wesen mit zweigspezifischen Erläuterungen vor. Durch diese Gliederung kann — bei Wahrung der methodischen Einheitlichkeit — ge­sichert werden, dass die spezifischen Besonder­heiten in der Struktur und Höhe der Anforderun­gen an die Qualifikation und Verantwortung in den einzelnen Interproduktionsphasen weitestgehend berücksichtigt werden. Die Gesamtheit der An­forderungen an die Qualifikation und Verantwortung ist nach Anforderungsgruppen geordnet, und diese sind nach Anforderungsarten in einzelne Anforderungstabellen gegliedert; sie widerspiegeln die spezifische Struktur der Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung. In den Anfor­derungstabellen ist die Höhe der Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung durch eine bestimmte Anzahl von Anforderungsstufen, deren Beschreibung und Punktbewertung ausgedrückt.