Arbeitskräftebilanz

Arbeitskräftebilanz — zusammenfassende, nach bestimmten Merkmalen geordnete Gegenüberstellung des vorhandenen und des benötigten ge­sellschaftlichen Arbeitsvermögens für die Planung (Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftspläne) der Arbeitskräfte. Kernstück ist die von der Staat­lichen Plankommission, den Bezirks- und Kreis­plankommissionen auszuarbeitende Bilanz der Bevölkerung, der Berufstätigen und der Arbeits­kräftereserven. Ziel der Arbeitskräftebilanz ist die Ermittlung des verfügbaren Arbeitsvermögens unter bes. Berück­sichtigung der Erschließung von Arbeitskräf­tereserven. Ausgangspunkt ist dabei die Planung der Entwicklung der Bevölkerung im Gesamtter­ritorium, in den Bezirken und Kreisen nach der Struktur (im Kindesalter, Rentenalter, arbeits­fähigen Alter). Die Anzahl der Arbeitsfähigen der Wohnbevölkerung ergibt sich aus der Anzahl der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter + arbeitende Altersrentner nichtarbeitende Invaliden- und Vollrentenempfänger im arbeitsfähigen Alter. Darüber hinaus erfasst die Arbeitskräftebilanz die Berufstätigen, die unter Berücksichtigung der Ein- und Auspendler für ein Gebiet ermittelt werden können, sowie die Lernenden und die Nichtberufstätigen. In der Arbeitskräftebilanz wird schließlich die Berechnung des Beschäfti­gungsgrades ausgewiesen. Die Arbeitskräftebilanz ermöglicht einerseits, die noch vorhandenen Arbeitskräftereserven zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ihrer Mobilisierung einzuleiten; andererseits kann das real verfügbare Arbeitsvermögen mit dem im Gebiet auftretenden Arbeitskräftebedarf bilanziert werden. Ergänzt wird. die Bevölkerungsbilanz durch eine Reihe weiterer Bilanzen, wie z. B. die Bilanz über das Aufkommen an Schulabgängern und ihre Verteilung auf die Bildungswege, die Bilanz über das Aufkommen und den Einsatz der Arbeitskräfte und Schulabgänger für eine Be­rufsausbildung und die Bilanz der Sicherung des Ersatz- und Erweiterungsbedarfs an Arbeitskräf­ten. Die Bilanzierung von Hoch- und Fachschul­absolventen des Direktstudiums erfolgt auf der Grundlage der längerfristigen Planung der Berei­che und Zweige der Volkswirtschaft, insbes. zur Entwicklung der Qualifikationsstruktur ent­sprechend den sich aus dem wissenschaftlich- technischen Fortschritt ergebenden Anforderun­gen an das gesellschaftliche Arbeitsvermögen. Auf der Grundlage von Arbeitskräftebilanz treffen die örtlichen Organe in Abstimmung mit den zentralen wirtschaftsleitenden Organen verbindliche Bilanzentscheidun­gen über Zahl und Struktur der von den Betrieben und Kombinaten zu planenden Arbeitskräfte.