Arbeitskräftefreisetzung

Arbeitskräftefreisetzung — absolute oder relative Einsparung an Arbeitskräften durch Steigerung der Arbeitsproduktivität. Werden durch den wissen­schaftlich-technischen Fortschritt und die soziali­stische Rationalisierung Arbeitsplätze eingespart und damit Arbeitskräfte freigesetzt, so handelt es sich um eine absolute Arbeitskräftefreisetzung, wenn die betreffenden Werktätigen — mit Hilfe ihrer Direktion für Kader und Bildung — ein neues Arbeitsrechtverhältnis mit einem anderen Betrieb eingehen. Verbleiben sie jedoch im Betrieb, um z. B. die zweite oder dritte Schicht zu verstärken oder neu geschaffene Arbeitsplätze zu besetzen, handelt es sich um eine relative Freisetzung. Die planmäßige Arbeitskräftefreisetzung ist mit differenzierten Maß­nahmen zum Wiedereinsatz der betreffenden Ar­beitskräfte verbunden. Dabei werden in den so­zialistischen Ländern die Interessen der Gesell­schaft, des Betriebes und der Werktätigen prinzi­piell in Übereinstimmung gebracht. — Maßnahmen der Staats­organe zur Sicherung der geplanten Proportionen der Arbeitskräfteverteilung durch differenzierte Formen gesellschaftlicher Einflussnahmen, wie z. B. bedarfsgerechte Berufsausbildung, Gestal­tung der Tariflöhne u. a. ökonomische Stimuli, moralisch-ideelle Mittel bei Achtung des Rechtes der Werktätigen auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, -ortes und Berufes im Rahmen der Gesetze. Die Arbeitskräftefreisetzung dient der planmäßigen Versorgung der Betriebe und Einrichtungen der Volkswirtschaft mit Ar­beitskräften nach Zahl und Qualifikation, wobei volkswirtschaftlich strukturbestimmende Betriebe den Vorrang haben. Da die Berufsausbildung von Schulabgängern die Hauptquelle der Arbeitskräf­teversorgung darstellt, beginnt die Arbeitskräftefreisetzung bereits bei der berufsvorbereitenden Ausbildung und Erzie­hung der Jugendlichen, der Berufslenkung und der Lehrlingsverteilung. Sie wird durch ein System ökonomischer Stimuli, wie Lohngestaltung, Ur­laubs- und Arbeitszeitregelungen, Werkswohnun­gen, Studienmöglichkeiten, Kinderbetreuung u. a. m., und durch moralisch-ideelle Faktoren, wie sozialistische Bewusstseinsbildung, Berufsethos usw., ergänzt. Mit der zunehmenden Wirksamkeit ökonomischer und moralisch-ideeller ver­lieren die noch erforderlichen administrativen Methoden der Arbeitskräftefreisetzung an Bedeutung. Die planmäßige Arbeitskräftefreisetzung wird insbes. durch die Fluktuation der Arbeits­kräfte erschwert.