Arbeitskräftependler

Arbeitskräftependler — Arbeitskräfte, die nicht zur Wohnbevölkerung des Territoriums zählen, in dem die Arbeitsstätte ihren Sitz hat, die also auf dem Wege zum Betriebsstandort eine Bezirks-, Kreis- oder Gemeindegrenze überschreiten. Für den Wohnort sind die Arbeitskräftependler Auspendler, für die Arbeitsstätte Einpendler. Tagespendler kehren werktägig, Wochenpendler nur am Wochenende an ihren Wohnort zurück. Die Kenntnis der Anzahl der Arbeitskräftependler ist erforderlich zur Korrektur der in den regionalen Arbeitskräftebilanzen ausgewiesenen Beschäftigtenzahlen im Territorium, für die Pla­nung des Verkehrs, der Geldströme, der Waren­bereitstellung im Handel u. a. Sind die Arbeitskräftependler zugleich Weitwohner, können sie in ihrer Persönlichkeits­entwicklung (ungenügende Qulifizierungsbereit­schaft und -möglichkeit, eingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlich-kulturellen Leben) und in ihrem Leistungsvermögen am Arbeitsplatz (hohe physische und psychische Belastung, Ver­kehrsausfälle u. a.) behindert sein. Vor allem in Gebieten mit zahlreichen Großbetrieben ist die Anzahl der Arbeitskräftependler noch hoch. Durch den Bau von Wohnsiedlungen in der Nähe der Betriebe wird der zeit- und kostenaufwendige Berufsverkehr der Arbeitskräftependler schrittweise eingeschränkt.