Arbeitskräfteplan

Arbeitskräfteplan — Bez. für Planteile, die sich nur mit der Arbeitskräfteentwicklung befassen. Der Arbeitskräfteplan ist ein Kernstück der Planung der Arbeit (Ar­beit, Planung der) und Bestandteil der Planteile „Planung der Arbeitsproduktivität, des gesell­schaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeits­einkommens" im Fünfjahrplan sowie „Arbeits­produktivität und Arbeitskräfte" in der Jahres­planung der sozialistischen Volkswirtschaft. Er umfasst folgende Planaufgaben: Die Planung der Steigerung der Arbeitsproduktivität, woraus im Zusammenhang mit der Planung der Produktion bzw. Leistungen der Arbeitskräftebedarf nach Zahl, Qualifikation und Beruf abgeleitet wird. Der Bedarf wird mit dem Bestand bilanziert, woraus sich die Planung des Bedarfes an Hoch- und Fach­schulkadern, an Facharbeitern u. a. qualifizierten Kräften ergibt. Diese Aufgaben bilden die Grund­lage für die Ausbildung im Hoch- und Fachschul­wesen bzw. für die Planung der Berufsausbildung und der Weiterbildung. Der Arbeitskräftebedarf der Betriebe sowie die Neueinstellung von Lehr­lingen werden territorial bilanziert, um einen plan­mäßigen, volkswirtschaftlich rationellen Einsatz der Arbeitskräfte zu sichern.