Arbeitskräfteverteilung

Arbeitskräfteverteilung — Festlegung der volks­wirtschaftlich notwendigen Proportionen des Ar­beitskräfteeinsatzes durch den Volkswirtschaftsplan, Teil Arbeitsproduktivität und Arbeitskräfte. Die Arbeitskräfteverteilung erfolgt auf der Grundlage der Bevölke­rungs- und Arbeitskräftebilanzen der Territorien entsprechend dem jeweiligen Bedarf sowie der längerfristig zu entwickelnden qualitativen und quantitativen Struktur der Beschäftigten. Die Arbeitskräfteverteilung beruht auf der kurz-, mittel- und langfristigen Planung der Bereiche, Zweige und Betriebe der Volkswirtschaft und der gesellschaftlichen Ent­wicklung im Territorium unter Berücksichtigung der sich wandelnden Berufs- und Qualifikations­struktur, der Rationalisierungs- und Intensivierungskonzeptionen und der daraus abzuleitenden Entwicklung der Arbeitsproduktivität. In enger wechselseitiger Verbindung mit der Arbeitskräfteverteilung stehen Arbeitskräftelenkung, Berufsberatung, Berufsaus­bildung, Qualifizierung, Arbeitskräftewerbung, -einstellung und -umsetzung in und zw. den Be­trieben. Ein solches System der Arbeitskräfteverteilung verlangt eine exakte perspektivische und operative Arbeits­kräfteplanung und -bilanzierung auf allen Ebenen der Volkswirtschaft, Beweglichkeit in der Planung und Plandisziplin.