Arbeitskräftewerbung

Arbeitskräftewerbung — Gewinnung von Arbeits­kräften auf der Grundlage des regional koordinier­ten Arbeitskräfteplanes. Die Arbeitskräftewerbung dient insbes. der Arbeitskräfteversorgung von volkswirtschaftlich wichtigen bzw. struktur bestimmenden Betrieben (Arbeitskräfteverteilung). Die öffentliche Arbeitskräftewerbung der Betriebe und ihrer übergeordneten Organe bedarf der Genehmigung durch das Amt für Arbeit des Territoriums, in dem sie erfolgen soll. Sie kann in dazu planmäßig vorgesehenen Betrieben, Einhei­ten der Nationalen Volksarmee oder unter der nichtberufstätigen Bevölkerung bestimmter Ge­biete (Städte und Gemeinden) erfolgen und u. U. auch materiell stimuliert werden.