Arbeitskraftreserven

Arbeitskraftreserven — volkswirtschaftlich nicht oder ungenügend genutztes gesellschaftliches Ar­beitsvermögen innerhalb und außerhalb des Ar­beitsprozesses. Die bessere Nutzung von Arbeitskraftreserven wird erreicht durch: a) Erhöhung des Beschäftigtengra­des der Bevölkerung durch Gewinnung von nicht­berufstätigen Hausfrauen, Altersrentnern und In­validen für den gesellschaftlicher Arbeitsprozess; b) absolute und relative Freisetzung von Arbeits­kräften durch sozialistische Rationalisierung, Durchsetzung der WAO, Erhöhung des produkti­ven Ausnutzungsgrades des zur Verfügung ste­henden nominellen Arbeitszeitfonds, planmäßige Qualifizierung der Werktätigen entsprechend den jeweiligen Arbeitsanforderungen und Kaderent­wicklung u. a. m. c) Verteilung der Arbeitskräfte auf die Bereiche, Zweige und Betriebe ent­sprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernis­sen und der Entwicklung der Arbeitsproduktivität; d) Entwicklung einer effektiven internationalen Arbeitsteilung und Kooperation, bes. mit der Sowjetunion und den übrigen sozialistischen Ländern. In der kapitalistischen Wirtschaft bilden die Arbeitslosen die hauptsächlichste Arbeitskraftreserven.