Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung — Versicherung gegen finanzielle Folgen von Arbeitslosigkeit der Arbei­ter und Angestellten im Kapitalismus. Der kapitali­stische Staat legt in der Regel durch Gesetz fest, welche Personenkreise der Arbeitslosenversicherung unterliegen, und verpflichtet die Versicherten und (oder) die Un­ternehmer zur Beitragszahlung. Die Leistungen werden bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit fällig, sie sind im allg. begrenzt. Bei langer Arbeitslosigkeit sind die Werktätigen deshalb auf Arbeitslosen­fürsorge angewiesen, auf die im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung kein Rechtsanspruch besteht. In  gibt es keine Arbeitslosenversicherung, da keine Arbeitslosigkeit existiert; das Recht auf Arbeit ist für alle Bürger in der Ver­fassung garantiert.