Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt — durch die Verwandlung der Ar­beitskraft der Arbeiter in eine Ware entstandener spezifischer Markt der kapitalistischen Gesell­schaftsordnung, der Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften erfasst und auf dem im Konkurrenz­kampf zw. Lohnarbeit und Kapital der Lohn (Preis der Arbeitskraft, der als Preis der Arbeit erscheint), fixiert wird. Das Verhältnis zw. An­gebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt wird durch das allg. Gesetz der kapitalistischen Akkumulation (Gesetz der kapitalistischen Akkumulation, all­gemeines) so geregelt, dass die Einhaltung des kapitalistischen Lohngesetzes (Lohngesetz, kapitalistisches) gesichert ist und der Preis der Arbeitskraft nie wesentlich über ihren Wert steigen kann. Voraussetzung für die Bezahlung der Ar­beitskraft zu ihrem Wert ist die gewerkschaftliche Organisation und der energische Kampf der Ar­beiter. Der Arbeitsmarkt unterliegt den zyklischen Schwan­kungen des kapitalistischen Reproduktionsprozes­ses und wird durch imperialistische Kriege u. a. außerökonomische Faktoren beeinflusst. Der staatsmonopolistische Kapitalismus versucht eine monopolistische Regulierung des Arbeitsmarkt mit ökono­mischen Mitteln und außerökonomischem Zwang: Zwangsorganisation und -verpflichtung von Ar­beitskräften (z. B. unter dem Faschismus, Deutsche Arbeitsfront, Fremdarbeiter), Ein- und Ausgliederung von Gastarbeitern (Arbeits­kräfte, ausländische), staatlich regulierte Tarif­politik und staatlicher Druck auf die Gewerkschaf­ten, Umschulungsmaßnahmen bei struktureller Arbeitslosigkeit u. a., ohne die Konkurrenz und Anarchie der kapitalistischen Reproduktion außer Kraft setzen zu können.