Arbeitsnorm

Arbeitsnorm, technisch begründete, Abk. TAN — technisch, ökonomisch, physiologisch und psycho­logisch begründete und durch Anwendung der analytischen Methoden der Arbeitsnormung ermittelte Kennzahl des Aufwandes an lebendiger Arbeit für einen exakt abgegrenzten und be­schriebenen Arbeitsauftrag eines oder einer Gruppe von Werktätigen. Bestandteile der Arbeitsnorm sind die Arbeitscharakteristik und die Maßangabe für den Arbeitsaufwand. Die Arbeitscharakte­ristik begründet den festgelegten Arbeitaufwand, nach dessen Maßangabe zw. Arbeitszeitnormen und Besetzungsnormen unterschieden wird. Arbeitszeitnormen beinhalten die Normzeit je (Erzeugnis- oder Leistungs-) Einheit nach TGL 2860-56 (Zeitgliederung in der Produktion) oder reziprok die Menge (Erzeugnisse, Leistungen) je Zeiteinheit (Stunde, Schicht) (Mengennorm, Zeitnorm), Besetzungsnormen die Anzahl der Arbeitskräfte (unter Angabe ihrer Qualifikations­gruppe). Nach der Anzahl einbezogener Arbeits­gänge als Inhalt des Arbeitsauftrages kann die TAN als Einzel- oder Komplexnorm, nach der Anzahl der Arbeitskräfte als individuelle oder kollektive Norm festgelegt werden. Die zu wäh­lende Form richtet sich vor allem nach den Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Arbeits­ergebnis sowie der Messbarkeit der Arbeitsleistung. Weitere Normformen sind Bedienungsnormen, Mehrmaschinenbedienungsnormen, Plannor­men. Nach der Qualität wird zw. TAN und vor­läufigen Arbeitsnormen (D Arbeitsnorm, vorläu­fige) unterschieden. Die TAN ist gemeinsam mit anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung ein ent­scheidendes Element für die Planung und Organi­sation im Betrieb, für die Entlohnung nach Ar­beitsleistung, die Führung des sozialistischen Wettbewerbs und für die technologischen Va­riantenvergleiche. Sie wird unter Mitwirkung der Werktätigen nach folgenden Grundsätzen erarbei­tet: a) Durchsetzung des produktivsten Fertigungsverfahrens bzw. optimalen Arbeitsverfahren, b) Arbeitsnorm, vorläufige - Vorhandensein der erforderlichen Qualifikation und Unterstützung der Werktätigen bei der An­eignung der notwendigen Arbeitserfahrungen durch Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter, c) ausreichende Einarbeitung und volle Nutzung der Arbeitszeit, d) Gewährleistung der in der Arbeitscharakteristik festgelegten Arbeitsbedin­gungen.
Arbeitsnorm, vorläufige, Abk. VAN — Arbeits­norm, die nicht nach den für technisch be­gründete Arbeitsnormen geltenden Grundsätzen analytisch ermittelt und technisch, ökonomisch, physiologisch und psychologisch begründet wur­de. Arbeitsnorm werden vorwiegend summarisch für selten wiederkehrende Arbeitsgänge bestimmt, bei denen die Anwendung analytischer Methoden ökonomisch nicht gerechtfertigt ist (Einzelferti­gung, Reparaturarbeiten, neue Erzeugnisse und Verfahren, für die keine begründeten Anlaufzeiten vorliegen).