Arbeitspause

Arbeitspauseder Erholung dienende Unterbre­chung der Arbeit des Werktätigen. Mindestforde­rungen an Umfang und Lage der Arbeitspause sind im Ar­beitsgesetzbuch geregelt. Der Erholungswert der Arbeitspause kann durch die Beachtung arbeitswissenschaft­licher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Lage, ihres Umfanges, ihrer Häufigkeit und ihres Inhalts beeinflusst werden.