Arbeitsplatzbeleuchtung

Arbeitsplatzbeleuchtung — zusätzliche, nur in Verbindung mit der Allgemeinbeleuchtung (künst­liches oder natürliches Licht) anzuwendende, unmittelbar am Arbeitsplatz installierte Beleuch­tung (z. B. Schreibtischlampe), um die dort ge­forderte Beleuchtungsstärke mit rationellem Energieaufwand und bei Einhaltung der arbeits­hygienischen Normen zu realisieren. Arbeitsplatzbeleuchtung ist insbes. erforderlich bei Tätigkeiten mit geringer Sehent­fernung („Naharbeitsplätze"), wenn gerichteter Lichteinfall erforderlich ist (oft bei Montage­arbeiten in der Feinmechanik/Optik), zur Minde­rung der Unfallgefahr, zur Sicherung hoher Qualität bei Präzisionsarbeit usw. Sie wird auch an bestimmten Stellen (Zonen, Bereichen) des Ar­beitsplatzes verwendet, wenn dort bes. Sehbedin­gungen zu berücksichtigen sind, z. B. beim Lesen von Zeichnungen, bei Kontrollen, Reparaturen. Die zur Arbeitsplatzbeleuchtung verwendeten Leuchten müssen blen­dungsfrei gestaltet und angeordnet sein.