Arbeitsrechtsverhältnis
Arbeitsrechtsverhältnis — durch das Arbeitsrecht geregeltes Verhältnis zw. einem Werktätigen und einem Betrieb. Das Arbeitsrechtsverhältnis wird in der Regel durch einen Arbeitsvertrag, ggf. durch Berufung oder Wahl begründet. Beide Partner übernehmen damit bestimmte Rechte und Pflichten. Mit der Begründung eines Arbeitsrechtsverhältnisses verwirklicht der arbeitsfähige Bürger sein verfassungsmäßiges Recht auf Arbeit und damit verbunden das Recht auf Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens. Dazu gehört, sich aktiv an der Mehrung des sozialistischen Eigentums und zugleich an der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu beteiligen, ständig mit hoher Disziplin die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsaufgabe zu erfüllen und aktiv an der Leitung und Planung der Produktion entsprechend den umfassenden Möglichkeiten mitzuwirken.

