Arbeitsrechtsverhältnis

Arbeitsrechtsverhältnis — durch das Arbeitsrecht geregeltes Verhältnis zw. einem Werktätigen und einem Betrieb. Das Arbeitsrechtsverhältnis wird in der Regel durch einen Arbeitsvertrag, ggf. durch Berufung oder Wahl begründet. Beide Partner übernehmen damit bestimmte Rechte und Pflich­ten. Mit der Begründung eines Arbeitsrechtsverhältnisses verwirklicht der arbeitsfähige Bürger sein verfassungsmäßiges Recht auf Arbeit und damit verbunden das Recht auf Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens. Dazu gehört, sich aktiv an der Mehrung des so­zialistischen Eigentums und zugleich an der Ver­besserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu beteiligen, ständig mit hoher Disziplin die arbeits­vertraglich vereinbarte Arbeitsaufgabe zu er­füllen und aktiv an der Leitung und Planung der Produktion entsprechend den umfassenden Mög­lichkeiten mit­zuwirken.