Arbeitsschutz- und Hygienekleidung

Arbeitsschutz- und Hygienekleidung — Spezialklei­dung mit spezifischen Schutzwirkungen. Arbeitsschutz- und Hygienekleidung wird von den Betrieben, Institutionen und Genossen­schaften kostenlos zur Verfügung gestellt, gerei­nigt und instand gehalten. Sie ist von den Be­nutzern pfleglich zu behandeln. Arbeitsschutz- und Hygienekleidung schützt den Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen und Belästigungen. Von den Betrieben ist festzulegen, bei welchen Tätigkeiten Arbeitsschutzkleidung zu tragen ist. Die Schutzwirkung wird durch den Einsatz geeigneter Materialien in entsprechender Gestaltung hergestellt, z. B. Säureschutzkleidung, Hitzeschutzkleidung, Nässeschutz, Mützen, Schürzen. Die Artikel sind im Katalog für Arbeits­schutzkleidung und -mittel verzeichnet (Kör­perschutzmittel). Hygienekleidung ist bei Schädigungen der Gesundheit von Menschen und Tieren durch Übertragung von Verunreinigungen und Mikro­organismen verhindert werden müssen. Die Pflicht zum Tragen ist z. B. für Veterinärwesen, Tier­produktion, Lebensmittelherstellung sowie Ge­sundheits- und Sozialwesen gesetzlich festgelegt. Die Artikel sind im Katalog für Hygieneschutz des Staatlichen Textilkontors erfasst. Die Versorgung erfolgt über die Versorgungskontore Industrie­textilien.