Arbeitsschutztechnik

Arbeitsschutztechnik, Schutzmitteltechnische Mittel, die kollektiv oder individuell (Kör­perschutzmittel) wirken und zur Beseitigung oder Minderung arbeitsbedingter Gesundheitsgefähr­dungen eingesetzt werden. Die Arbeitsschutztechnik gliedert sich in kollektiv wirkende Arbeitsschutztechnik und in­dividuell wirkende Arbeitsschutztechnik (auch als Körperschutzmittel bezeichnet). Kollektiv wir­kende arbeitsschutztechnische Mittel sind kon­struktiv mit dem Arbeitsmittel zu verbinden und sollen alle Werktätigen, die während des Betriebes des Arbeitsmittels oder -verfahrens zu diesem in Beziehung treten, schützen. Sie werden unter­schieden (abhängig von technischen und or­ganisatorischen Möglichkeiten und Notwendig­keiten): a) in unbedingt und bedingt wirkende Arbeitsschutztechnik. Unbedingt wirkende Arbeitsschutztechnik wird unabhängig vom Wollen des Menschen wirksam. Bei bedingter Wirkung hängt die Erreichung des Schutzzieles vom Benutzer, bzw. Inbetriebsetzen durch den Werktätigen ab; b) in total oder partiell wirkende Arbeitsschutztechnik Totale Wirkung wird erreicht, wenn die gefähr­denden Faktoren vom Menschen räumlich bzw. zeitlich vollkommen abgeschirmt sind. Bei partiel­ler Wirkung wird nur eine teilweise Abschirmung erreicht. Die kollektiv wirkenden Arbeitsschutz­mittel sind im Katalog „Arbeitsschutztechnische Mittel" erfasst und beim Zentralinstitut für Ar­beitsschutz, Dresden, anzumelden. Individuell wirkende Arbeitsschutztechnik (Körperschutz­mittel) umfasst Arbeitsschutzkleidung, Arbeits­schutzschuhwerk, Handschutzmittel, Gesichts­schutzmittel, Kopfschutzmittel, Gehörschutzmit­tel, Fallschutzmittel, Atemschutzmittel, Haut­schutzsalben.