Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit — Zustand im Arbeitsprozess, der durch technisch-organisatorische Maßnahmen und optimale arbeitshygienische Gestaltung der Ar­beitsbedingungen eine sichere Arbeitsausführung gewährleistet und den Arbeitenden vor gesundheit­lichen Schädigungen bewahrt. Arbeitssicherheit wird auf fol­gende Weise erreicht: a) Beseitigung von Gefähr­dungen durch Gestaltung der Technik und Tech­nologie einschließlich Ausschließen von Fehlhand­lungen des Menschen, z. B. Übernahme gefähr­dender körperlicher Tätigkeiten durch technische Anlagen, technisch konstruktive Gestaltung, Herausnahme des Werktätigen aus dem Gefahren­bereich, Zwangssicherungen, nicht gefährdende Werkstoffe und Verfahren, technische und Funk­tionssicherheit der Maschinen und Anlagen, An­wendung arbeitsschutztechnischer Mittel; b) durch die Erfüllung persönlicher Anforderun­gen bei der Arbeitstätigkeit selbst. Das beinhaltet Anforderungen an persönliche Leistungsvoraus­setzungen, Qualifikation, physische und psychonervale Voraussetzungen, an Arbeitsdisziplin, Zuverlässigkeit, Einhaltung von Vorschriften und Stabilität der Leistungsvoraussetzungen. Beide Seiten sind als Einheit anzuwenden. Mit der Ent­wicklung von Wissenschaft und Technik nimmt die Bedeutung der unter a) gen. Möglichkeiten zu. Wenn die unter a) gen. arbeitsschutztechnischen Mittel noch nicht eingesetzt werden können, sind den Werktätigen individuelle Schutzmittel (Körperschutzmittel) durch den Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen.