Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit — sozial- oder krankenversi­cherungsrechtlich ein durch Krankheit oder Ver­letzung verursachter Zustand, in dem der Er­krankte oder Verletzte nicht mehr oder nur unter Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes (Leidens) fähig ist, eine Erwerbstätigkeit aus­zuüben. Eintritt, Fortdauer oder Beendigung der Arbeitsunfähigkeit müssen vom Arzt bzw. der Ärzteberatungs­kommission bescheinigt sein. Nach dem Arbeits­gesetzbuch  werden dem Werktätigen bei Arbeitsunfähigkeit neben den Sachleistungen der Sozialversiche­rung  bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krank­heit, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie bei Ansteckungsgefahr (Quarantäne) Krankengeld und bei dauernder Arbeitsunfähigkeit Rente  gezahlt. Gesundheits- und Arbeitsschutz, Sozialversicherung.