Arbeitsvermögen - Arbeitskraft

Arbeitsvermögen, Arbeitskraft Ausdruck der physischen und psychischen Fähigkeiten des Menschen, nützliche Tätigkeit verrichten zu können. Das Arbeitsvermögen ist Voraussetzung für die Arbeit; die Arbeit selbst die Funktion des Arbeitsvermögen, in Bewegung gesetzte Arbeitskraft. Es wird unter­schieden: a) individuelles Arbeitsvermögen als an die Persönlichkeit des einzelnen Menschen gebundenen Fähig­keiten, Kenntnisse und Fertigkeiten; b) betriebliches Arbeitsvermögen als Gesamtheit der vorhandenen Arbeits­fähigkeiten aller Mitglieder des betrieblichen Ge­samtarbeiters; seine Größe (Volumen) ist quanti­tativ bestimmbar durch die Zahl der Arbeitskräfte, die Vollbeschäftigteneinheiten, den repräsentier­ten Arbeitszeitfonds, die zahlenmäßige Besetzung der Arbeitsplätze, Lohngruppen, Beschäftigtengruppen usw. und qualitativ durch den akkumu­lierten Bildungs- und Wissenschaftsfonds, durch die Berufsgruppen, Qualifikationsgruppen und -stufen, die Kompliziertheitsgrade der Arbeit, die qualitativen Strukturen usw.; c) gesellschaftliches Arbeitsvermögen als Gesamtheit der zur Verfügung stehenden, anwendbaren Arbeitsfähigkeiten; es wird re­präsentiert durch alle arbeitsfähigen Mitglieder der Gesellschaft. Weiterhin muss bei Arbeitsvermögen jeweils unter­schieden werden in: potentielles, vorhandenes Arbeitsvermögen und genutztes, aktiv tätiges oder eingesetztes wirksames Arbeitsvermögen. In der Diskrepanz zw. potentiellem und genutztem Arbeitsvermögen liegen Reserven der weiteren Nutzung des Arbeitsvermögen und der Erhöhung seiner Wirk­samkeit.