Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung — in Betriebsabrechnungs­unterlagen (z. B. Arbeitsaufträgen) erfasster Nach­weis über die tatsächliche Nutzung (Verwendung) der gesetzlich geregelten und arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum (Arbeitstag, Woche, Monat, Quartal usw.). Die Arbeitszeiterfassung wird meist ausgewiesen nach Bri­gaden, Meisterbereichen, Abteilungen für Beschäftigtengruppen und Gesamtbeschäftigte der Betriebe zwecks analytischer Auswertung zur Vervollkommnung der Produktions- und Arbeits­organisation, einer exakten Leistungserfassung und leistungsgerechten Entlohnung. Mit Hilfe betrieblicher Anwesenheitslisten werden für die Werktätigen z. B. die Zeit; in der gearbeitet wurde, und die wichtigsten Arten von Ausfallzeiten fest­gehalten. Für die nach Stücklohn und Prä­mienstücklohn Beschäftigten gehen aus den ab­gerechneten Arbeitsauftragsscheinen (Lohnschei­nen) die vorgegebene und tatsächlich verbrauchte Normzeit hervor. Aus den Unterlagen der Bruttolohnabrechnung können auch die Zeit­bestandteile für Fehlleistungen, z. B. auf Grund von Ausschuss, Nacharbeit, Garantieleistungen u. a., sowie für Stillstands- und Wartezeiten, er­mittelt werden. Für Überstunden ist ein gesonderter Nachweis erforderlich, um eine reale Nutzung des Arbeitszeitfonds zu sichern.