Arbeitszeitfonds

Arbeitszeitfonds — in einem bestimmten Zeitraum (Woche, Monat, Quartal, Jahr u. ä.) zur Verfügung stehende Arbeitszeit (einer Arbeitskraft, einer Beschäftigtengruppe, der gesamten Arbeitskräfte eines Betriebes usw.) für die Erfüllung der Auf­gaben im Arbeitsprozess. Der Arbeitszeitfonds wird z. B. für ein Planjahr berechnet, indem von der nominellen Arbeitszeit (Kalenderarbeitszeit) die geplanten Arbeitsausfallzeiten (Erholungsurlaub, Kurzarbeit lt. gesetzlicher Schutzbestimmungen, Freistellung von der Arbeit für die Wahrnehmung gesellschaft­licher Funktionen, ärztlich bescheinigte Arbeits­unfähigkeit u. dgl.) für den gleichen Zeitraum abgesetzt werden. Die Differenz kennzeichnet den geplanten Arbeitszeitfonds für die Beschäftigten und drückt somit die geplante tatsächlich zu leistende Arbeits­zeit insgesamt bzw. je Beschäftigtengruppe oder je Berufstätiger aus. Der Arbeitszeitfonds der Betriebe ist pri­märer Ausgangspunkt für die Planung der Pro­duktion, der Arbeitsproduktivität, der Arbeits­kräfte, des Arbeitslohnes und der Selbstkosten. Der Arbeitszeitfonds wird in der Regel für wichtige Berufs- und Beschäftigtengruppen auch gesondert berechnet. Dadurch können Disproportionen im Arbeitszeitfonds zw. den einzelnen Berufs- und Beschäftigtengruppen rechtzeitig erkannt und durch zweckmäßige Maß­nahmen verhindert werden.