Arbeitszeitreserven

Arbeitszeitreserven — im Rahmen der gesetzlich geregelten und arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit der Werktätigen für die Durchführung des Arbeitsprozesses nicht genutzte Zeitbestand­teile. Arbeitszeitreserven sind enthalten z. B. in den beeinflussbaren Ausfallzeiten (Stillstands- und Wartezeiten, un­entschuldigtes Fehlen u. a.) oder in Arbeitsnor­men, die nicht auf den produktivsten Fertigungs­verfahren und den fortgeschrittenen Arbeits­methoden berufserfahrener Arbeitskräfte beruhen. Die Aufdeckung und Nutzung von Arbeitszeitreserven ist eine wichtige Aufgabe der Intensivierung der Produk­tion und gleichbedeutend mit der Erschließung und Ausschöpfung von Reserven zur Steigerung der  Arbeitsproduktivität. Die Nutzung der Arbeitszeitreserven durch Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, durch Vervollkommnung der Pro­duktions- und Arbeitsorganisation und durch den sozialistischen Wettbewerb ist Bestandteil der Führungstätigkeit der Leiter in der sozialistischen Produktion.