Assekuranztheorie

Assekuranztheorie — 1. bürgerliche Steuerrecht­fertigungslehre, nach der die Steuern eine an den bürgerlichen Staat zu entrichtende Versicherungs­prämie für den Schutz des Lebens und des Privat­eigentums darstellen sollen. - 2. Theorie der Bildung und Verwendung eines Assekuranz- fonds.