Aufbaugebiet

Aufbaugebiet — Städte, Kreise, Gemeinden oder Teile davon, die zur Bebauung vorgesehen sind. Die Erklärung zum Aufbaugebiet erfolgt durch das Bezirks­bauamt und ist zur Information der Bevölkerung öffentlich bekanntzumachen. Sie bewirkt, dass in diesem Gebiet eine Inanspruchnahme von be­bauten und unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Aufbaus und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentumsrechts u. a. Rechte er­folgen kann. Verfügungen über Grundstücke im Aufbaugebiet unterliegen im Interesse des Käufers bes. Bestim­mungen.