Aufbauleitung

Aufbauleitung — vom zuständigen wirtschaftsleitenden Organ für den Aufbau neuer Betriebe oder Einrichtungen eingesetztes Leitungsorgan. Die Aufbauleitung fungiert während der Vorbereitung und Durch­führung des Investitionsvorhabens als In­vestitionsauftraggeber und tritt mit den ausfüh­renden Bereichen in vertragliche Beziehungen. Sie kann für die Investitionsdurchführung auch einen Generalauftragnehmer einsetzen. Aus der Aufbauleitung geht in der Regel die Leitung des aufzubauen­den Betriebes hervor.