Aufbereitungsnachweis

Aufbereitungsnachweis — Sammelbez. für Organi­sationsformen in Rechnungsführung und Statistik (Karteien, Tabellen, Konten, u. a.), mit denen Einzelda­ten aus Belegen unter bestimmten Gesichtspunk­ten gruppiert und summiert werden. Die Aufbereitungsnachweise sind sachlich den Rechnungen von Rechnungsführung und Statistik zuzuordnen; sie bilden eine wesent­liche Grundlage für die Berichterstattung. Im Betrieb muss ein Überblick über alle verwendeten Aufbereitungsnachweis bestehen.