Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag — im Arbeitsrecht Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses zw. Betrieb und Werktätigem im gegenseitigen Einvernehmen. Der Aufhebungsvertrag ist schriftlich unter Angabe der Gründe aus­zufertigen. Der Betrieb hat vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung zu verständigen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf Initia­tive des Betriebes setzt voraus, dass der Werktätige einen angebotenen Überleitungsvertrag abgelehnt hat.