Auftrag

Auftrag — Aufforderung (Gesetz von Angebot und Nachfrage, > Warenangebot) eines Partners (Auftraggeber) an einen anderen (Auf­tragnehmer), eine bestimmte Leistung auf der Grundlage eines abzuschließenden Vertrages zu erbringen. Annahme — 2. Handeln im Auftrag — rechtlicher Vertrag, mit dem sich ein Bürger verpflichtet, für einen anderen in dessen Interesse unentgeltlich tätig zu werden.