Auftragnehmer

Auftragnehmer — Partner im Rahmen eines Wirt­schaftsvertrages, der gegenüber dem Auftraggeber (Besteller, Nutzer) die Pflicht übernimmt, eine bestimmte vereinbarte Leistung zu erbringen. Auftragnehmer (auch Lieferer, Überhasser) müssen ihre Zusam­menarbeit so gestalten, dass optimale Koopera­tionsbeziehungen realisiert werden und das Zu­sammenwirken einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzeffekt bei niedrigsten Kosten ergibt. — Als Auftragnehmer und Auftraggeber werden nur solche Ver­tragspartner bezeichnet, deren Beziehungen den Leistungsaustausch zum Gegenstand haben. In anderen vertraglich geregelten Kooperationsbezie­hungen, z. B. Organisationsverträgen, Kommunal­verträgen, finden diese Begriffe keine Anwen­dung.