Auftragsleiter

Auftragsleiter — zur Koordinierung und Kontrolle der Planung, Vorbereitung und Durchführung volkswirtschaftlich entscheidender Aufgaben (z. B. großer Investitionen, Investitionskom­plexe) im Rahmen des- staatlichen Leitungs- und Planungssystems berufener Verantwortlicher. Der Auftragsleiter hat eine hohe Effektivität der Leitung und Planung und eine exakte Plan- und Vertragsdis­ziplin zu sichern. Entsprechend der Bedeutung der Aufgabe werden Auftragsleiter vom Ministerrat, zuständigen Minister, wenn die Komplexität der Aufgabe das planmäßige Zusammenwirken mehrerer Bereiche, territorialer Leitungsorgane, Betriebe und wis­senschaftlicher Einrichtungen erfordert. Der Auftragsleiter wird mit allen erforderlichen Vollmachten und Befugnissen ausgestattet. Er kann zu seiner Unter­stützung Expertengruppen bilden.