Aufwertung

Aufwertung, Revalvationallg. Erhöhung der Goldparität einer Währungseinheit (Währungs­aufwertung) (Gegensatz Abwertung), im Ka­pitalismus bei Währungen, die auf einem System fester Kurse und einer gemeinsamen Paritäts­grundlage beruhen, Heraufsetzung ihrer Wäh­rungsparität (Kursverbesserung); unter den Be­dingungen flexibler Währungskurse (Floating) Verbesserung des Außenwertes einer Währung (Kursverbesserung) gegenüber anderen Währun­gen. Unter den Bedingungen fester Währungs­kurse stellt die Aufwertung in kapitalistischen Ländern mit ständig aktiver Zahlungsbilanz eine konjunktur­politische Maßnahme dar, um die inflationistischen Auswirkungen des steigenden Gold- und Devisen Überschusses auf die Inlandspreise durch relative Einschränkung der Exporte (Erhöhung der Va­lutapreise für Exportwaren) und Erweiterung der Importmöglichkeiten einzudämmen. Sie führt zu Extrapro­fiten der Monopole. Währung, Zahlungs­bilanz. Unter den Bedingungen frei schwankender Währungskurse ergeben sich auf den kapitalisti­schen Devisenmärkten laufende Kursverschiebun­gen der einzelnen Länder. Damit unterliegen diese Währungen ständig entweder Aufwertungs- oder Abwertungstendenzen. — 2. nachträgliche Kor­rektur an Maßnahmen von Währungsreformen mit dem Ziel, die zu den Bedingungen des „Geld­schnitts" umgewerteten Hypotheken, Anleihen, Pfandbriefe u. ä. in ihrem Nominalwert wieder aufzubessern, so z. B. im ehem. Deutschland nach der Währungsreform im Jahre 1923.