Ausbildungsversicherung

Ausbildungsversicherung — Form der sparwirkenden Lebensversicherung, bei der die Versiche­rungssumme unabhängig vom Tod der versicherten Person nur nach Ablauf der vereinbarten Vertrags­dauer ausgezahlt wird. Die Zahlung des Versiche­rungsbeitrages endet vorzeitig, wenn die ver­sicherte Person während der Vertragsdauer stirbt. Somit wird gesichert, dass die Versicherungs­summe z. B. zum Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums eines Kindes zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob die versicherte Person (z. B. der Vater oder die Mutter des Kindes) diesen Zeitpunkt erlebt.